Abrechnung

Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH/ Höchsatz) ab.
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet.
Da unsere Therapeuten über eine anerkannte und qualifizierte Ausbildung verfügen, werden unsere Osteopathischen Leistungen häufig auch durch
gesetzliche Krankenversicherungen vergütet. 
Fragen Sie hierzu vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Tarife betreffend Heilpraktiker und Osteopathie vereinbart sind, damit Sie genau wissen was und wieviel Ihre Kasse erstattet. 

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